April April…

Zum Glück ist dieser Beitrag als Aprilscherz zu verbuchen 😉

#Bleibtsdahoam
#Bleibtsgesund

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Ab heute gelten neue Ausgangsbeschränkungen, die auch den Forstbereich betreffen.

München, 01.04.2020

Die Coronakrise ist im Wald angekommen. So könnte man die heutige Bekanntmachung aus dem Bayerischen Forstministerium umreißen.
Um die Krankenhäuser zu entlasten und die im Forst Arbeitenden vor einer Ansteckung mit Corona im Krankenhaus zu schützen, gelten ab sofort zusätzlich zu der

Bekanntmachung
des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege
vom 20.03.2020, Az. Z6a-G8000-2020/122-98 gemachte Beschränkungen:

Die in der Unfallverhütungsvorschrift VSG 4.3 der Gartenbau-Berufsgenossenschaft §3 (3) genannte Durchführungsanweisung wird um den Zusatz ergänzt,
– dass mindestens 2m Abstand einzuhalten sind. Dies trifft z.B. auf die An- und Abfahrt, bei der Brotzeit oder im Zweimannverfahren zu.
– In Schutzwagen oder Fahrzeugen ist bei längerem Aufenthalt (Brotzeit/Mittag) die Tür offen zu halten, um eine eventuelle Virenbelastung in der Luft zu reduzieren und damit die Ansteckungsgefahr herabzusetzen.

Die wichtigste Ergänzung betrifft die Unfallvermeidung durch die Motorsäge. Dies dürfte einen großen Ansturm bei den Händlern verursachen. Es sind alle Hobelzahnketten mit sofortiger Wirkung gegen spezielle Sicherheitsketten “security chain” zu tauschen, hiermit können Schnittverletzungen effektiv vermieden werden.

Die SVlFG-BG hat kurzfristig die Förderung für Mitgliedsbetriebe von je 25€ je Kette in Aussicht gestellt. Diese soll auch rückwirkend ab dem heutigen Kaufdatum gezahlt werden.

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Wir wünschen allen einen schönen 1. April!

#Bleibtsdahoam
#Bleitsgsund

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